Urteil zu Zwangsprostitution einer Minderjährigen: sechs Jahre Haft, 40.000 Euro Schmerzensgeld

Urteil zu Zwangsprostitution einer Minderjährigen: sechs Jahre Haft, 40.000 Euro Schmerzensgeld

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Mit Urteil vom 12.12.2024 verurteilt das Landgericht (LG) Tübingen einen Angeklagten, der eine Minderjährige ein Jahr zur Prostitution gezwungen und auch mehrfach vergewaltigt hatte, zu mehr als sechs Jahren Freiheitsstrafe und Zahlung von 40.000 EUR Schmerzensgeld.