LG Wuppertal verurteilt drei Angeklagte wegen der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, in einem Fall in Tateinheit mit schwerer Zwangsprostitution

LG Wuppertal verurteilt drei Angeklagte wegen der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, in einem Fall in Tateinheit mit schwerer Zwangsprostitution

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Das LG Wuppertal entscheidet mit Urteil vom 15.10.2024 über ein umfangreiches Verfahren zur Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger. Drei Angeklagte hatten über mehrere Monate die Prostitution minderjähriger Mädchen organisiert, Gelegenheiten für entgeltliche sexuelle Handlungen geschaffen und teils durch psychischen Druck zur Fortsetzung der Prostitution beigetragen. In zwei Fällen stellte das Gericht bei einem Angeklagten die schwere Zwangsprostitution fest. Alle Angeklagten wurden nach Jugendstrafrecht verurteilt; zudem ordnete die Kammer die Einziehung erzielter Erlöse an.