Das LSG Niedersachsen-Bremen entscheidet in seinem Urteil vom 17.09.2025 über Leistungsansprüche einer potentiell von Zwangsprostitution betroffenen Opferzeugin und stellt fest, ihr stünden mit einem Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 4a AufenthG als Zeugin im Strafverfahren nur Ansprüche auf Überbrückungsgeld nach § 23 Abs. 3 SGB XII zu.
LSG Niedersachsen-Bremen entscheidet zu Leistungsanspruch für potentiell von Zwangsprostitution betroffene Opferzeug*innen
LSG Niedersachsen-Bremen entscheidet zu Leistungsanspruch für potentiell von Zwangsprostitution betroffene Opferzeug*innen
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