In seinem Beschluss vom 25.10.2017 äußert sich der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen der Erfüllung des Straftatbestandes des § 10 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Konkret geht es um das Vorliegen von Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitnehmer*innen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu Arbeitsbedingungen deutscher Arbeitnehmer*innen stehen. Der BGH stellt fest, dass die Tatsache, dass ein*e Arbeitgeber*in ausländische Arbeitnehmer*innen nicht zur Sozialversicherung anmeldet, für sich allein noch nicht die Annahme eines auffälligen Missverhältnisses rechtfertigt. Vielmehr müsse eine Gesamtschau der Arbeitsbedingungen erfolgen.
Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs zur ‘Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen‘ in DB eingestellt
Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs zur ‘Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen‘ in DB eingestellt
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