Das LG Braunschweig verurteilt in seiner Entscheidung vom 05.04.2023 einen Angeklagten, der acht teils unter 21-jährige Frauen für sich in der Prostitution arbeiten ließ, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten und ordnet Vermögensabschöpfung zugunsten der Geschädigten an.
Urteil des Landgericht Braunschweig in Verfahren wegen Menschenhandels und Zwangsprostitution in Datenbank eingestellt
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