Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 12.03.2014 in zwei Urteilen (C-456/12 und C-457/12) festgestellt, dass drittstaatsangehörige Familienangehörige von UnionsbürgerInnen sich in bestimmten Fällen auf ein aus dem Unionsrecht ergebendes Aufenthaltsrecht berufen können
Zwei Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zum Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Familienangehöriger von UnionsbürgerInnen in die Rechtssprechungsdatenbank eingestellt
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