Mit Beschluss vom 29.11.2018 ordnet das VG Arnsberg die aufschiebende Wirkung der Klage einer Schwangeren gegen eine Dublin-Abschiebung nach Italien an. Das Gericht sieht aufgrund der aktuellen Verschärfung des Asylrechts in Italien (sog. Salvini-Dekret) bei summarischer Prüfung ein zielstaatsbezogenes Abschiebehindernis gegeben.
Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zu Abschiebehindernis für Dublin-Überstellungen von Schwangeren nach Italien nach Verschärfung des dortigen Asylrechts in die Datenbank eingestellt
Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zu Abschiebehindernis für Dublin-Überstellungen von Schwangeren nach Italien nach Verschärfung des dortigen Asylrechts in die Datenbank eingestellt
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