Mit Beschluss vom 02.06.2025 erklärt das VG Berlin im Eilverfahren Zurückweisungen von Asylsuchenden an der Grenze für rechtswidrig und lehnt das Vorliegen einer Notlage in Deutschland ab.
Beschluss des VG Berlin zur Rechtswidrigkeit der Grenzzurückweisungen in die Datenbank eingestellt
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