Das VG Bremen gibt mit Beschluss vom 25.05.2023 im Rechtsschutzverfahren dem Antrag einer trans* Frau auf einstweiligen Rechtsschutz statt, da die Anhörung vor dem BAMF ohne Beteiligung einer*s Sonderbeauftragten für geschlechtsspezifisch Verfolgte durchgeführt worden war und nicht den Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien entsprach.
Beschluss des VG Bremen zu EU-rechtlichen Anforderungen an Asyl-Anhörung von Betroffenen schwerer sexualisierter Gewalt in Datenbank eingestellt
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