Der Bundesgerichtshof verwirft mit Beschluss vom 03.03.2026 die Revision eines Mannes gegen seine Verurteilung wegen Vergewaltigung und kritisiert die Vorinstanz bei der Strafzumessung, die Täterinteressen über den Opferschutz gestellt zu haben.
BGH mahnt Istanbul-Konvention-konforme Strafzumessung bei häuslicher Gewalt und Vergewaltigung an
BGH mahnt Istanbul-Konvention-konforme Strafzumessung bei häuslicher Gewalt und Vergewaltigung an
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