Mit Beschluss vom 27.01.2026 erklärt das Bundesverfassungsgericht das Verbot des Einsatzes von Arbeitskräften auf Grundlage von Werkverträgen im Bereich der Schlachtung einschließlich der Zerlegung von Schlachtkörpern mit der Berufsfreiheit von Unternehmen der auftraggebenden Fleischindustrie für vereinbar. Der Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG ist demnach gerechtfertigt.
BVerfG bestätigt Rechtmäßigkeit des Verbots von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft
BVerfG bestätigt Rechtmäßigkeit des Verbots von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft
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