Der UN-Frauenrechtsausschuss stellte am 04.07.2025 fest, dass die Schweiz in drei Fällen im Rahmen von Dublin-Überstellungen nicht geschlechts- und traumasensibel genug geprüft hatte und fordert eine erneute, sorgfältige Einzelfallprüfung mit der Empfehlung, die Überstellungen bis dahin auszusetzen.
CEDAW-Ausschuss rügt Schweiz wegen oberflächlicher Schutzprüfung bei Dublin-Überstellungen
CEDAW-Ausschuss rügt Schweiz wegen oberflächlicher Schutzprüfung bei Dublin-Überstellungen
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