Der EGMR stellt in seiner Entscheidung fest, dass staatliche Untätigkeit bei Strafermittlung und Opferschutz trotz durch NGO bestätigten Verdacht auf Menschenhandel gegen Art. 4 EMRK verstößt, 12.000,- Euro Schmerzensgeld für Beschwerdeführerin
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs L.E. gegen Griechenland in die Datenbank eingestellt
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