Das LG Bonn spricht mit Urteil vom 16.10.2020 einer Adhäsionsklägerin in einem Vergewaltigungsverfahren 10.000 EUR Entschädigung wegen zweifacher Vergewaltigung zu und macht Ausführungen zu den Bemessungskriterien.
Entscheidung des LG Bonn zu 10.000 EUR Entschädigung in Vergewaltigungsverfahren in die Datenbank eingestellt
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