In seiner Entscheidung vom 04.07.2017 verurteilt das LG den Angeklagten, der die Arbeiter für einen Stundenlohn zwischen 60 Cent und 3 Euro auf seinen Baustellen arbeiten ließ, wegen Betruges und Vorenthaltung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und neun Monaten
Entscheidung des LG Saarbrücken in Verfahren um Ausbeutung rumänischer und bulgarischer Bauarbeiter in die Datenbank eingestellt
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