Entscheidung des Sozialgerichts Dresden zur Erstattung von Fahrtkosten zur Psychotherapie in die Datenbank eingestellt

Entscheidung des Sozialgerichts Dresden zur Erstattung von Fahrtkosten zur Psychotherapie in die Datenbank eingestellt

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Das SG spricht in seiner Entscheidung vom 12.12.2016 einer Hartz IV-Bezieherin einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zur Psychotherapie zu und erläutert, unter welchen Voraussetzungen diese als Mehrbedarf vom Jobcenter zu erstatten sind.