In seiner positiven Entscheidung vom 03.03.2020 spricht das VG einer zwangsverheirateten Afghanin die Flüchtlingsanerkennung zu. Die Verheiratung einer 12-13-Jähriger sei schon nach afghanischem Recht rechtswidrig und unwirksam und die Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der zwangsverheirateten Afghaninnen, die sich im Fluchtland vom Ehemann getrennt haben, begründe Flüchtlingseigenschaft
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zur Flüchtlingsanerkennung für zwangsverheiratete Afghanin in die Datenbank eingestellt
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