Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zur Flüchtlingsanerkennung für zwangsverheiratete Afghanin in die Datenbank eingestellt

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zur Flüchtlingsanerkennung für zwangsverheiratete Afghanin in die Datenbank eingestellt

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In seiner positiven Entscheidung vom 03.03.2020 spricht das VG einer zwangsverheirateten Afghanin die Flüchtlingsanerkennung zu. Die Verheiratung einer 12-13-Jähriger sei schon nach afghanischem Recht rechtswidrig und unwirksam und die  Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe der zwangsverheirateten Afghaninnen, die sich im Fluchtland vom Ehemann getrennt haben, begründe Flüchtlingseigenschaft