In der Entscheidung vom 12. Juni 2017 stellt das VG stellt fest, dass auch vom BAMF das Vorliegen von Anhaltspunkten für Menschenhandel zu prüfen und gegebenenfalls eine Bedenkfrist einzuräumen ist
Entscheidung des VG Düsseldorf zur Pflicht des BAMF dreimonatige Bedenkfrist bei Menschenhandelsverdacht einzuräumen in Datenbank eingestellt
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