Das VG bejaht Abschiebeschutz und macht interessante Ausführungen zur Situation nigerianischer Menschenhandelsopfer und mafiöser Täter*innenstrukturen in Italien, zur Glaubwürdigkeit bei Offenbarung der Menschenhandelsgeschichte erst bei Beratungsstelle und zur Wirkung des Voodoo-Schwurs. Diese Entscheidung wurde aber im Folgeverfahren vom VGH aufgehoben, da eine mögliche Zuständigkeit anderer Länder nicht geprüft wurde
Entscheidung des VG München vom 03.11.2017 zu Schutz vor Dublin-Abschiebung nach Italien für nigerianisches Menschenhandelsopfer in die Datenbank eingestellt
Entscheidung des VG München vom 03.11.2017 zu Schutz vor Dublin-Abschiebung nach Italien für nigerianisches Menschenhandelsopfer in die Datenbank eingestellt
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