Das Verwaltungsgericht München stoppte mit Beschluss vom 23.12.2016 Abschiebemaßnahmen gegen einen Afghanen und stellte fest, dass ein Attest zur Diagnose einer Depression nicht denselben Kriterien entsprechen muss wie im Falle einer PTBS
Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz gegen Abschiebung in die Datenbank eingestellt
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