KOK nimmt Stellung zur Reform der Menschenhandelstatbestände im Rechtsausschuss im Bundestag

KOK nimmt Stellung zur Reform der Menschenhandelstatbestände im Rechtsausschuss im Bundestag

KOK informiert aktuelle Publikation Rechte von Betroffenen National Menschenhandel

Der KOK begrüßt die geplante Reform, sieht aber Nachbesserungsbedarf und fordert, die Rechte und den Schutz von Betroffenen stärker zu verankern.

Am 23. September 2026 befasst sich der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung. Der Entwurf soll die reformierte EU-Menschenhandelsrichtlinie 2024/1712 in deutsches Recht umsetzen.

Der KOK ist als Sachverständiger geladen und begrüßt, dass der Gesetzentwurf über einzelne Anpassungen an die EU-Richtlinie hinausgeht und eine grundlegende Reform der Menschenhandelstatbestände vorsieht. Aus Sicht des KOK bietet das Gesetzgebungsverfahren die Chance, bestehende Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhandel anzugehen. An mehreren Stellen sieht der KOK jedoch noch Nachbesserungsbedarf.

In seiner Stellungnahme fordert der KOK unter anderem eine stärkere Absicherung der Betroffenenrechte im Strafverfahren und eine verbindlichere Umsetzung des Non-Punishment-Prinzips. Zudem sollte der aufenthaltsrechtliche Schutz nicht von der Mitwirkung der Betroffenen an einem Strafverfahren abhängen.

Kritisch sieht der KOK außerdem, dass der Gesetzentwurf die EU-Richtlinie bislang vor allem durch Änderungen im Strafrecht umsetzt. Die Richtlinie enthält zugleich Vorgaben zur Unterstützung und zum Schutz von Betroffenen. Dazu gehören etwa eine bedarfsgerechte Unterbringung und Unterstützungsangebote.

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