Das Verwaltungsgericht Gera hat am 16.01.2018 einer Somalierin wegen der Gefahr der Zwangsverheiratung nach Tod des Ehemannes und erneuter Genitalverstümmelung nach plastischen Operation in Deutschland die Flüchtlingsanerkennung zugesprochen. Die Kinder erhielten Familienasyl
Entscheidung zu Flüchtlingsanerkennung für Somalierin wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung in die Datenbank eingestellt
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