Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt in seiner Entscheidung Paposhvili gg. Belgien vom 13.12.2016klar, dass die Abschiebung einer schwerkranken Person einen Verstoß gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstellen kann.
Entscheidung zu Menschenrechtsverstößen durch Abschiebungen in die Datenbank eingestellt
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