Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigt den Ausschluss arbeitssuchender Unionsbürgerinnen und -Bürger von Hartz-IV-Leistungen. Wegen des Grundrechts auf Existenzminimum müssen aber die Sozialämter prüfen, ob Sozialhilfe als Ermessensleistung zu gewähren ist.
Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 03.12.2015 zu Sozialleistungen für Unionsbürgerinnen und -Bürger in die Datenbank eingestellt
Entscheidungen des Bundessozialgerichts vom 03.12.2015 zu Sozialleistungen für Unionsbürgerinnen und -Bürger in die Datenbank eingestellt
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