Der Europäische Gerichtshof hat am 15.09.2015 im Vorabentscheidungsverfahren festgestellt, dass der im deutschen Recht vorgesehene Ausschluss arbeitssuchender EU-Bürgerinnen und -Bürger vom Sozialleistungsbezug zulässig ist und nicht gegen das europäische Gleichbehandlungsgebot verstößt.
EuGH-Entscheidung zum Leistungsausschluss arbeitssuchender EU-Bürgerinnen und -Bürger in die Datenbank eingestellt.
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