Im Urteil vom 4. Juni 2026 stellt der EuGH klar, dass ausreisepflichtige Asylsuchende nach der EU-Aufnahmerichtlinie Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard haben. Dies gilt auch, wenn Personen vollziehbar ausreisepflichtig sind. Die Verpflichtungen nach der Aufnahmerichtlinie enden demnach erst mit der tatsächlichen Überstellung in den für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaat. Die Einschränkung von Leistungen während der laufenden Überstellungsfrist ist unionsrechtswidrig.
EuGH urteilt zu Dublin-Verfahren: Deutschland muss ausreisepflichtigen Schutzsuchenden Leistungen gewähren, die einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten
EuGH urteilt zu Dublin-Verfahren: Deutschland muss ausreisepflichtigen Schutzsuchenden Leistungen gewähren, die einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten
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