EuGH urteilt zum Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Mutter eines Kindes mit Unionsbürgerschaft

EuGH urteilt zum Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Mutter eines Kindes mit Unionsbürgerschaft

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Der EuGH stellt in seinem Urteil vom 08.05.2025 fest: Ein Aufenthaltsrecht für eine*n Drittstaatsangehörige*n als Elternteil eines deutschen Kindes ergibt sich unmittelbar aus Art. 20 AEUV. Es ist nicht erforderlich, dass ein Visumverfahren nachgeholt wird.