Der EuGH stellt in seinem Urteil vom 08.05.2025 fest: Ein Aufenthaltsrecht für eine*n Drittstaatsangehörige*n als Elternteil eines deutschen Kindes ergibt sich unmittelbar aus Art. 20 AEUV. Es ist nicht erforderlich, dass ein Visumverfahren nachgeholt wird.
EuGH urteilt zum Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Mutter eines Kindes mit Unionsbürgerschaft
EuGH urteilt zum Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Mutter eines Kindes mit Unionsbürgerschaft
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