Frauenhaus-Statistik 2025: Schutz für gewaltbetroffene Frauen bleibt lückenhaft

Frauenhaus-Statistik 2025: Schutz für gewaltbetroffene Frauen bleibt lückenhaft

KOK informiert Rechte von Betroffenen National

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) zeigt mit der veröffentlichten Frauenhaus-Statistik 2025 erhebliche Versorgungslücken im Hilfesystem auf und formuliert konkrete Forderungen.

Das 2025 in Kraft getretene Gewalthilfegesetz verpflichtet die Länder ab 2027, ein flächendeckendes Netz an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bereitzustellen. Wie groß der bestehende Handlungsbedarf ist, verdeutlicht die Frauenhaus-Statistik 2025 der FHK. Demnach findet weniger als ein Drittel der schutzsuchenden Frauen einen Platz in der eigenen Stadt oder im eigenen Landkreis.

Bundesweit fehlen ungefähr 12.000 Frauenhausplätze, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention zu erfüllen. Auch Kinder und Jugendliche sind von dieser Schutzlücke betroffen, da fast zwei Drittel der Frauen gemeinsam mit ihren Kindern im Frauenhaus leben. Der Verband weist zudem darauf hin, dass fast die Hälfte der gewaltbetroffenen Frauen weder zivil- noch strafrechtliche Schritte einleitet.

Angesichts dieser Schutzlücken fordert die FHK entschlossenes politisches Handeln. Dazu gehören unter anderem ein bedarfsgerechter Ausbau der Frauenhausplätze, altersgerechte und sozialpädagogische Unterstützungsangebote sowie traumasensible Fortbildungen für Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus fordert der Verband ein intersektionales, barrierefreies und inklusives Gewaltschutzsystem, das von einer wirksamen Gleichstellungspolitik zur Verringerung wirtschaftlicher Abhängigkeiten ergänzt wird. In einer aktuellen Pressemitteilung warnt die FHK zudem vor den geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2027, die den Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder weiter gefährden könnten.