Das Verwaltungsgericht in Göttingen führt in seinem Urteil vom 28.6.2017 unter anderem aus, warum es entgegen überwiegender Meinung in der Rechtsprechung in diesen Fällen den Anwendungsbereich des Ausschlusstatbestand des § 27 Absatz 1a Nr. 1 AufenthG nicht eröffnet sieht
Interessante Entscheidung im Verwaltungsgerichtsverfahren um Familiennachzug der ausländischen Mutter zu deutschem Kind trotz `Scheinvaterschaftsanerkennung´ in die Datenbank eingestellt
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