Das Bundessozialgericht hat in einem Verfahren um Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz festgestellt, dass die glaubhaften Angaben der beantragenden Person ausreichen, wenn es keine brauchbaren ZeugInnen gibt
Interessante Entscheidung zu Beweisanforderungen im Opferentschädigungsrecht in die Rechtsprechungsdatenbank eingestellt
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