KOK und Bundeskriminalamt bekräftigen Zusammenarbeit mit Kooperationsvereinbarung

KOK und Bundeskriminalamt bekräftigen Zusammenarbeit mit Kooperationsvereinbarung

KOK informiert Rechte von Betroffenen National Menschenhandel

Gemeinsam stärken sie den Schutz von Betroffenen von Menschenhandel und setzen EU-Vorgaben um.

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen Menschenhandel stellen der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) und das Bundeskriminalamt (BKA) ihre Kooperationsvereinbarung der Öffentlichkeit vor. Das Dokument bekräftigt die über viele Jahre gewachsene, professionelle Zusammenarbeit für den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen von Menschenhandel. Die Vereinbarung benennt außerdem das BKA und den KOK als zukünftige nationale Kontaktstelle (Focal Point) für die grenzüberschreitende Verweisung von Betroffenen.

„Der Schutz von Betroffenen gelingt, wenn staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Mit der Kooperationsvereinbarung bauen wir diese Zusammenarbeit weiter aus. Gleichzeitig leisten wir mit dem gemeinsamen Nationalen Focal Point einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der reformierten EU-Menschenhandelsrichtlinie und der grenzüberschreitenden Verweisung, sowie zur Unterstützung von Betroffenen.“, sagt Sophia Wirsching, Geschäftsführerin des KOK.

Markus Koths, Leiter der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität beim BKA ergänzt: „Die Bekämpfung des Menschenhandels hat beim BKA und bei den Polizeidienststellen der Länder hohe Priorität. Die zum Schutz der Opfer bereits gelebte Zusammenarbeit des BKA mit dem KOK wird durch die unterzeichnete Kooperationsvereinbarung weiter manifestiert.“

zur Kooperationsvereinbarung