Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sprach am 09.05.2018 einem sog. Roomboy einen Anspruch auf Lohnnachzahlung wegen unwirksamen Absprachen zur Arbeitszeit sowie unwirksamer Kündigung zu
LAG-Entscheidung zu 15.000 Euro Lohnnachzahlung für `Roomboy´ in die Datenbank eingestellt
LAG-Entscheidung zu 15.000 Euro Lohnnachzahlung für `Roomboy´ in die Datenbank eingestellt
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