LSG Baden-Württemberg zu Entschädigungsansprüchen bei psychischer Gewalt

LSG Baden-Württemberg zu Entschädigungsansprüchen bei psychischer Gewalt

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Das LSG lehnt in seiner Entscheidung vom 15.09.2022 den Anspruch einer Frau ab, die unter anderem wegen psychischer Gewalt ihres Exmannes Entschädigung nach dem OEG beantragt hatte. Das Gericht macht Ausführungen zu den Voraussetzungen auch nach dem seit 2024 geltenden Entschädigungsrecht.