LSG NRW urteilt zu Aufenthaltsrecht und Anspruch auf Leistungen für Eltern von Kindern mit EU-Staatsbürgerschaft

LSG NRW urteilt zu Aufenthaltsrecht und Anspruch auf Leistungen für Eltern von Kindern mit EU-Staatsbürgerschaft

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In seinem Urteil vom 11.12.2025 stellt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen klar, dass auch ein Elternteil eines Kindes, welches die Unionsbürgerschaft besitzt, Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben kann. Anderenfalls handele es sich um eine unzulässige Diskriminierung von Unionsbüger*innen (in diesem Fall des Kindes) gegenüber deutschen Staatsbürger*innen. Der Ausschluss von Leistungen infolge der Verweigerung der Aufenthaltserlaubnis ist unionsrechtswidrig.