Neues Urteil in der Rechtssprechungsdatenbank zum Anspruch auf den Mindestlohn in der Pflegebranche auch während der Bereitschaftszeit

Neues Urteil in der Rechtssprechungsdatenbank zum Anspruch auf den Mindestlohn in der Pflegebranche auch während der Bereitschaftszeit

KOK informiert Rechtsprechungsdatenbank

In die KOK-Rechtsprechungsdatenbank ist ein neues Urteil zum Thema Mindestlohn eingestellt. Geklagt hatte eine Pflegerin, die im 2-Wochen-Turnus 24-Stunden-Dienste in einem Pflegeheim leistete. Sie klagte auf den Mindestlohn jeweils für die gesamte Anwesenheitszeit in den 2 Wochen. Das Gericht gab ihr Recht. Da die Regelung über den Mindestlohn in der Pflegebranche nicht zwischen Bereitschaftsdienst und Vollarbeitszeit unterscheide, gelte der Mindestlohn für die gesamte Arbeitszeit.