Der Beschluss vom 18.09.2025 des OLG Hamm befasst sich mit der Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren und den gegen eine Ablehnung eröffneten Rechtsmitteln. Das Gericht hebt dabei die besondere Bedeutung der Prozessbegleitung für die Aussagequalität hervor.
OLG Hamm beschließt zur Beiordnung psychosozialer Prozessbegleitung
OLG Hamm beschließt zur Beiordnung psychosozialer Prozessbegleitung
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