In seinem Beschluss vom 22.04.2024 hebt das OLG Saarbrücken die Entscheidung eines Familiengerichts auf, mit der das gemeinsame Sorgerecht auf beide Elternteile übertragen wird. Das Familiengericht war seiner Amtsermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen, obwohl die Frau auf Gewalt durch den Kindesvater hingewiesen hatte.
OLG Saarbrücken zum gemeinsamen Sorgerecht bei Gewalt in der Ehe
OLG Saarbrücken zum gemeinsamen Sorgerecht bei Gewalt in der Ehe
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