Das Sächsische OVG bestätigt mit Beschluss vom 03.09.2025 im Eilverfahren die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsvermittlung wegen Unzuverlässigkeit der Vermittlerin aufgrund eines vorangegangenen Strafverfahrens.
OVG widerruft Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsvermittlung wegen Unzuverlässigkeit der Vermittlerin
OVG widerruft Erlaubnis zum Betreiben einer Prostitutionsvermittlung wegen Unzuverlässigkeit der Vermittlerin
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