Positive Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter Geflüchteter in Datenbank eingestellt

Positive Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter Geflüchteter in Datenbank eingestellt

KOK informiert Rechtsprechungsdatenbank

Mit Urteil vom 04.11.2021 bestätigt das BSG einen Anspruch kassenärztlich nicht zugelassener Therapeut*innen auf Ermächtigung zur Behandlung traumatisierter Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch ohne Therapiebeginn in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes.