Mit Urteil vom 04.11.2021 bestätigt das BSG einen Anspruch kassenärztlich nicht zugelassener Therapeut*innen auf Ermächtigung zur Behandlung traumatisierter Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch ohne Therapiebeginn in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes.
Positive Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung traumatisierter Geflüchteter in Datenbank eingestellt
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