In seiner Entscheidung vom 24.01.2020 spricht das Verwaltungsgericht Münster einer Frau aus Guinea Flüchtlingsanerkennung aufgrund geschlechtsspezifischer Verfolgung zu. Die Frau war in ihrer Heimat bereits als Kind beschnitten worden und sollte jetzt zwangsverheiratet und erneut beschnitten werden.
Positive Entscheidung im Asylverfahren um Flüchtlingsanerkennung für eine Guineerin in die Datenbank eingestellt
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