Das Verwaltungsgericht Köln spricht mit Urteil vom 07.04.2021 einer wegen häuslicher Gewalt aus Aserbaidschan geflohenen Frau die Flüchtlingsanerkennung wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung zu.
Positive Entscheidung zur Flüchtlingsanerkennung für von häuslicher Gewalt betroffene Aserbaidschanerin in die Datenbank eingestellt
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