Das Oberverwaltungsgericht Bremen lehnt mit Beschluss vom 01.08.2017 im einstweiligen Rechtsschutz die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für eine Nigerianerin ab. Nicht nur die Erteilung, sondern auch die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a setzten voraus, dass Antragstellerin Opfer von Menschenhandel ist
Problematische Entscheidung zu Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4a, Satz 3 AufenthG in die Datenbank eingestellt
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