In seiner Entscheidung vom 19.06.2018 erklärt der EuGH Abschiebemaßnahmen vor rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens für unzulässig und eine automatisch eintretende aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen Ausreiseaufforderung für erforderlich.
Richtungsweisende Entscheidung des EuGH in die Datenbank eingestellt
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