Das SG Chemnitz gewährt mit Beschluss im Eilverfahren vom 09.06.2026 einer Betroffenen von Menschenhandel vorzeitige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, da sie infolge der Tat nicht in der Lage sei, einen eigenen Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Das Ermessen ist auf Null reduziert.
SG Chemnitz gewährt Leistungen nach SGB XIV an eine Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung im Wege eines Eilverfahrens
SG Chemnitz gewährt Leistungen nach SGB XIV an eine Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung im Wege eines Eilverfahrens
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