Der EuGH hatte in seinem Urteil vom 09.07.2015 im Vorabentscheidungsverfahren festgestellt, dass Integrations-Tests vor der Einreise grundsätzlich zulässig sind. Sie dürfen aber nicht so hohe Anforderungen bzw. Kosten haben, dass sie eine Einreise praktisch unmöglich machen.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit von Sprach- und Integrationstests als Voraussetzung des Familiennachzugs in die Datenbank eingestellt
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