VG Berlin ordnet im einstweiligen Rechtsschutz aufschiebende Wirkung der Klage gegen Dublin-Abschiebung nach Griechenland an

VG Berlin ordnet im einstweiligen Rechtsschutz aufschiebende Wirkung der Klage gegen Dublin-Abschiebung nach Griechenland an

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Mit Beschluss vom 28.08.2025 ordnet das VG die aufschiebende Wirkung der Klage eines Mannes gegen seine Abschiebung nach Griechenland an. Zwar schließt sich auch das VG der Meinung an, nichtvulnerablen jungen Männern drohe in Griechenland keine menschenrechtswidrige Behandlung und Verweis auf Schwarzarbeit sei möglich. Der Antragsteller sei aber aufgrund psychischer Erkrankung voraussichtlich als vulnerabel einzustufen.