Das VG Berlin spricht mit Urteil vom 09.10.2025 einer alleinstehenden Frau aus dem Jemen die Flüchtlingseigenschaft zu. Das Gericht stellt klar, die Gesamtheit der jemenitischen Frauen sei wegen schwerwiegender systematischer, landesweiter Diskriminierung als asylrelevante „bestimmte soziale Gruppe“ einzustufen.
VG Berlin spricht Jemenitin Flüchtlingseigenschaft zu
VG Berlin spricht Jemenitin Flüchtlingseigenschaft zu
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