Mit Urteil vom 27.03.2025 hebt das VG Köln den Widerruf des Flüchtlingsschutzes einer Somalierin auf, da sie wegen Gefahr der Genitalverstümmelung einen eigenen Schutzanspruch habe. Der bislang von der Mutter der Klägerin abgeleitete Schutzanspruch war wegen deren Einbürgerung und Volljährigkeit der Klägerin widerrufen worden.
VG Köln hebt Widerruf der Flüchtlingseigenschaft einer Somalierin auf
VG Köln hebt Widerruf der Flüchtlingseigenschaft einer Somalierin auf
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