Mit Urteil vom 21.04.2026 hielt das Gericht die Einstellung des Asylverfahrens einer alleinstehenden syrischen Frau wegen Nichtbetreibens zwar für rechtmäßig, verpflichtete jedoch das BAMF zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG.
VG Stuttgart verpflichtet BAMF zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach Syrien
VG Stuttgart verpflichtet BAMF zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach Syrien
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