In seinen Entscheidungen vom Juni 2005 und Mai 2009 tritt der BGH deutlich für den Schutz der Vergewaltigungsopfer im Strafverfahren vor rechtsstaatswidriger Verteidigung durch Antragsflut seitens der Angeklagten oder unzulässiger Befragung zu Privat- und Intimleben ein.
Zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Opferschutz im Strafverfahren in die Datenbank eingestellt
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